Haftungsübernahme-Vereinbarungen

Hersteller unterstützen die E-Handwerke – besserer Service für die Endkunden

Gewährleistungsfälle gehören zum normalen Betriebsalltag der E-Handwerke. Die Herausforderung liegt darin, durch eine gute Abwicklung dem Kunden als servicestarkes Unternehmen in Erinnerung zu bleiben. Jedes Unternehmen der E-Handwerke kennt jedoch das Problem: Die Fehlersuche und die Aus- und Wiedereinbaukosten mussten nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage weder vom Elektrogroßhandel noch vom Hersteller erstattet werden. Und das galt auch, wenn der Handwerker selbst nichts für den Gewährleistungsfall konnte – beispielsweise wenn das Material bereits bei der Lieferung mangelhaft war.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt nun das novellierte Mängelgewährleistungsrecht wodurch die Rechte der E-Handwerksbetriebe erweitert werden. Für Verträge die nach dem 31. Dezember 2017 geschlossen wurden, erhalten die Unternehmen der E-Handwerke gegenüber dem Verkäufer (z. B. Elektrogroßhandel oder Hersteller) des mangelhaften Materials einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendung für Aus- und Wiedereinbau.

Parallel hat der ZVEH mit den nachstehenden aufgeführten Herstellern Haftungsübernahme-Vereinbarungen (HÜV) für Innungsbetriebe abgeschlossen, die die Abwicklung von Gewährleistungsfällen im Ergebnis für alle Beteiligte deutlich vereinfachen und den E-Handwerksbetrieben weitere Rechte verschaffen. Denn die HÜV lässt die sonst notwendige Abwicklung über die gesamte Vertriebskette und damit verbundenen Unsicherheiten für die Innungsbetriebe entfallen. Dazu bindet die HÜV den Hersteller direkt über ein klares Verfahren unmittelbar in die Abwicklung ein und bietet folglich für alle Beteiligten das höchste Maß an Sicherheit und Praktikabilität.

Diese Hersteller bieten eine Haftungsübernahme an

Wie hilft die Haftungsübernahmevereinbarung dem Elektrohandwerk?
Die Haftungsübernahme-Vereinbarungen des ZVEH mit verschiedenen Herstellern setzen genau hier an. Der Hersteller verspricht bei ab Werk mangelhaften Produkten, die über den Elektrogroßhandel bezogen wurden, verschiedene Unterstützungsleistungen. In erster Linie stellt er neues Material zur Verfügung und übernimmt die Kosten, die dem Elektrobetrieb durch die Abwicklung der Gewährleistungsansprüche aufgrund des mangelhaften Produktes entstehen. Hierzu gehören z. B. die Fehlersuche sowie die Aus- und Wiedereinbaukosten. Umfasst sind aber auch Kosten, die entstehen, wenn der Kunde den Mangel berechtigter Weise selbst behebt (sog. Selbstvornahme), Minderung durch den Kunden sowie die Abdeckung von allgemeinen Schäden und Personenschäden, jeweils bis zu herstellerspezifischen Höchstsummen.

Wie hilft die HÜV dem Endkunden?
Wird mangelhaftes Material verbaut, hat der Endkunde in jedem Fall einen Gewährleistungsanspruch. In der Praxis ist die Frage, ob wirklich ein Mangel vorliegt, allerdings sehr häufig streitig. Bei der HÜV setzt sich jedoch das Elektrohandwerksunternehmen mit dem Hersteller in Verbindung und klärt, ob ein Haftungsübernahmefall vorliegt. Erteilt der Hersteller die Freigabe, kann das Elektrohandwerksunternehmen den Gewährleistungsfall abwickeln und erhält seine Kosten erstattet. Durch diese Vorabklärung und die Kostenerstattung wird das Elektrohandwerksunternehmen in die Lage versetzt, dem Kunden dann den bestmöglichen Service zu bieten.

Wie profitiert der Hersteller?
Hersteller, die mit dem ZVEH eine HÜV abschließen, stehen aus der Sicht der E-Handwerke ganz besonders zur Qualität ihrer Produkte. Sie stärken ihren Vertrieb und ihr Image, weil Elektrohandwerksunternehmen durch dieses Bekenntnis stärker auf die Herstellermarke vertrauen können. Der ZVEH sieht die HÜV daher als einen hervorragenden Weg an, in der Branche zusammenzuwirken, um letztlich dem Endkunden ein besseres Produkterlebnis durch einen besseren Service zu bieten.

Welche Elektrohandwerksunternehmen kommen in den Genuss der HÜV?
Der ZVEH schließt die Vereinbarungen ausschließlich zugunsten der organisationsangehörigen Innungsfachbetriebe ab. Diese Unternehmen sind die umsatzstärksten der elektrohandwerklichen Branche. Sie tragen mit dem weitaus überwiegenden Teil der Ausbildungsverhältnisse maßgeblich zur Fachkräftesicherung bei. Nicht zuletzt finanzieren sie mit ihren Beiträgen die elektrohandwerkliche Organisation und sollen deswegen auch am stärksten von deren Serviceangeboten profitieren.

Wie kann ich als Innungsbetrieb die Vorteile der HÜV nutzen?
Sofern Sie mangelhaftes Material von einem der genannten Hersteller verbaut haben und einen Gewährleistungsfall abwickeln müssen, gibt es zur Klärung der Unterstützungsleistungen einen herstellerspezifischen Schadensmeldebogen. Außerdem hat der Innungsbetrieb auch bestimmte Auflagen einzuhalten, um in den Genuss der Haftungsübernahme zu kommen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre elektrohandwerkliche Verbandsorganisation.

Die HÜV des ZVEH – FAQ für den schnellen Überblick
Die Funktionsweise der HÜV im Einzelnen – ein Leitfaden für die begünstigten Innungsbetriebe
Weiterführende Informationen/Hilfsmittel im internen Bereich

Ansprechpartner

Referatsleiter Recht und Wirtschaft/Justiziar
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