Aushangpflichtige Gesetze
Jeder Arbeitgeber ist von Rechtswegen verpflichtet, bestimmte gesetzliche und andere Vorschriften, die den Arbeits- und Arbeitnehmerschutz betreffen, zur problemlosen Einsicht den Mitarbeitern zugänglich zu machen.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann teuer werden. So sieht das Arbeitszeitgesetz darin eine Ordnungswidrigkeit, die von der Gewerbeaufsicht mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR geahndet werden kann.
Aushangpflichtige Gesetze sind so anzubringen, dass sie leicht zugänglich und lesbar sind. Bewährt hat sich daher der Aushang am "Schwarzen Brett". Verfügt das Unternehmen über ein Intranet oder Netzwerk, auf das alle Beschäftigte Zugriff haben, können die aushangpflichtigen Gesetze auch dort eingestellt werden.
Wird ein ausgängpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des ganzen Gesetzes bereitstellen.
Der Aushang- bzw. Unterrichtspflicht unterliegen ferner auch die regional jeweils gültigen Tarifverträge und die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften.
Nachstehend finden Sie die für die Unternehmen der elektro- und informationstechnischen Handwerke relevanten Gesetzesbestimmungen jeweils als Verweis ("link") auf die amtlicherseits ins Internet gestellte Fassung bei http://bundesrecht.juris.de.
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