(*¹) Einreichen können E-Zubis und ihre Kolleg/-innen, die in einem Innungsfachbetrieb des ZVEH beschäftigt sind.
(*²) „E-Meister des Jahres“ können Meister/-innen werden, die in einem Innungsfachbetrieb des ZVEH beschäftigt sind (oder dieses führen) und einen Meistertitel in den E-Handwerken tragen.
(*³) Das Bild darf für Werbezwecke auf den Kanälen der E-Handwerke und E-Zubis genutzt werden.