21.12.2022

Neue Richtlinie für den Umweltbonus

Reduzierung der Fördersätze von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ab Januar

BAFA

Zum Jahreswechsel finden nicht nur privat oft Veränderungen und neue Zielsetzungen statt. Das Bundesministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben veröffentlicht. Schon ab Jahresbeginn ergeben sich dadurch große Veränderungen. Es gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Zudem können für Plug-In-Hybride keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Zu den Veränderungen kommt ab September die Regelung, dass nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen können. Maßgeblich für die Gewährung des Umweltbonus bleibt weiterhin das Datum des Förderantrags, der eine erfolgte Zulassung voraussetzt. Die Mindesthaltedauer der geförderten Fahrzeuge wird auf 12 bis 24 Monate angehoben. Es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

Der Bundesanteil am Umweltbonus bei einer Beantragung ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 ist der Tabelle zu entnehmen. Für Gebrauchtfahrzeuge gelten separate Sätze. Weitere Details gibt es auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Umweltbonus

Die Elektrofachbetriebe beraten zur passenden Förderung. Der passende Betrieb ist zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de.

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