Arbeitnehmerüberlassung

Zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen gibt es die Möglichkeit der „kollegialen Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)“. Unter Auftragsmangel leidende Betriebe sind dadurch in der Lage, ihr Stammpersonal auch langfristig abzusichern, indem sie ihre vorübergehend „überzähligen“ Fachkräfte Kollegenbetrieben zur Verfügung stellen, die sonst auf gewerbliche Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen müssten.

In einzelnen Bundesländern bereits bestehende regionale Tarifregelungen zur kollegialen ANÜ wurden auf Bundesebene 2010 mit der IG Metall und der Christlichen Gewerkschaft Metall tariflich vereinheitlicht und in der Anwendung durch die Betriebe teils deutlich vereinfacht. Die „Kollegenhilfe“ ist nun wechselseitig zwischen tarifgebundenen Elektrohandwerksbetrieben bundesweit möglich. Damit setzt der ZVEH zugleich auch ein politisches Signal gegen eine schrankenlose Ausweitung der gewerblichen Zeitarbeit.

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