Mindestentgelte / AVE

Der ZVEH hat die Zuständigkeit für bundesweit geltende Mindestentgelte in elektrohandwerklichen Betrieben. Verhandelt werden diese auf Bundesebene mit der IG Metall. Ziel ist es, über bundesweite Mindestentgelte die inländischen Betriebe und die dort beschäftigten Arbeitnehmer vor auftretender Billigkonkurrenz tarifungebundener Anbieter zu schützen.

Damit die Mindestentgelte auch für die Betriebe gelten, die nicht über eine Innung in einem Landesinnungsverband und damit im ZVEH organisiert sind, muss der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies konnte 2016 zum siebten Mal seit 1997 erfolgreich durchgesetzt werden.

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