16.03.2020

Aus PV-Anlagenpass wird PV-Anlagenprotokoll

Neuer Name für die vorgeschriebene Dokumentation nach Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern.

Bild: Shutterstock – goodluz / ArGe Medien im ZVEH

Wird eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) fertiggestellt, ist nach DIN VDE 100 Teil 600, nach DIN VDE 0100-712 sowie DIN VDE 0126-23 eine Erstprüfung der gesamten Anlage durchzuführen. Die Erstprüfung ist zu protokollieren.

Entwicklung der Dokumente
Um die normativ geforderte Dokumentation umzusetzen und die Qualität einer Photovoltaik-Anlage sicherzustellen, hatten ZVEH und BSW-Solar bereits 2008 einen Pass für die PV-Anlage entwickelt. Der PV-Anlagenpass wurde über die Jahre stetig weiterentwickelt.

2015, zum Start des Förderprogramms für Speicher, wurde zudem der sogenannte Speicherpass herausgegeben. Mit ihm wurde eine der notwendigen Anforderungen für die Inanspruchnahme der Förderung erfüllt. Da PV-Anlagen mittlerweile immer häufiger mit Speicher errichtet werden, wurde als drittes Produkt der PV-Kombipass entwickelt und den Betrieben angeboten.

Neuer Name, gleicher Inhalt
Die Entwicklung und Vermarktung des Photovoltaik-Anlagenpasses stellte ein gemeinschaftliches Produkt von BSW-Solar und ZVEH dar. Nach Beendigung der Kooperation wurden die Dokumente komplett überarbeitet. Dabei wurde auch der Name folgendermaßen angepasst:

PV-Anlagenpass = PV-Anlagenprotokoll
PV-Speicherpass = PV-Speicherprotokoll
PV-Kombipass = PV-Kombiprotokoll

Wo gibt es die neuen Protokolle?
Die neuen Protokolle sind über die ZVEH-Prüfprotokoll-Software „E-Protokolle“ im WFE-Shop (www.wfe-shop.de) verfügbar und werden vom ZVEH auf dem neuesten Stand der Technik gehalten.

Vorlage bei Auftraggebern, Versicherungen, Banken usw.
Für Banken und Versicherungen sowie Kommunen, die eine örtliche Förderung für PV-Analgen oder Speicher anbieten, stellen der PV-Anlagenpass wie auch der PV-Speicherpass einen Qualitätsnachweis dar, aufgrund dessen Kredite vergeben werden können oder Vergünstigungen bei Versicherungsprämien möglich sind.

Oft wird in Ausschreibungen oder Anfragen namentlich auf den PV-Anlagenpass/PV-Speicherpass verwiesen, zum Teil wird sogar darauf bestanden. ZVEH/WFE halten dafür ein Schreiben bereit, das bei Auftraggebern, Versicherungen, Banken usw. vorgelegt werden kann, um sicherzustellen, dass es sich bei den neuen PV-Anlagen/Speicher/Kombiprotokollen um die Nachfolgedokumentationen des PV-Anlagenpasses/-Speicherpasses handelt.

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten? Schreiben Sie uns: zveh@zveh.de oder rufen Sie uns an: 069 247747-0