02.07.2021

BEG: Neuerung zum 1. Juli auch für E-Handwerke interessant

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lassen sich nicht nur Einzelmaßnahmen zur Digitalisierung von Gebäuden fördern. Die Einführung einer neuen Effizienzhaus-Klasse zum 1. Juli macht auch umfassende Altbausanierungen, die etwa die Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen ermöglichen, attraktiver.

Das BEG macht auch die Kopplung von Wärmepumpen mit PV-Anlagen im Rahmen einer Altbausanierung attraktiver.

Bild: Bundesverband Wärmepumpe e. V.

Bis 2020 konnten Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäude durch Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie vergünstigte Kredite der KfW inklusive Tilgungszuschüssen gefördert werden.

Förderprogramme neu strukturiert
Zum 1. Juli 2021 werden die bisher bestehenden Förderprogramme von KfW und BAFA neu strukturiert und in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst. Damit tritt auch das zweite Paket der seit Januar 2021 gültigen Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft.    
Ziel der Neustrukturierung ist es, die Antragsverfahren bei Energieeffizienzmaßnahmen zu vereinheitlichen und deutlich zu vereinfachen. So soll für alle angestrebten Fördermaßnahmen nur noch ein Antrag gestellt werden müssen. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten.

Die Bundesförderung enthält drei Teilprogramme:
•    BEG Wohngebäude
•    BEG Nichtwohngebäude
•    BEG Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahme oder umfassende Sanierung?
Im Altbau können sich Bauherren weiterhin entscheiden, ob sie lieber eine oder mehrere Einzelmaßnahmen – z.B. Heizungstausch – fördern lassen wollen oder eine umfassende Sanierung anstreben, bei der die Förderung von der erzielten Effizienzhausklasse abhängt.

Bei den Einzelmaßnahmen, die durch das BEG bereits seit dem 1. Januar 2021 in Form von Zuschüssen gefördert werden, zählen erstmals auch Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) als förderfähig.

Neue Effizienzhausklasse als Anreiz
Die Förderung nach Effizienzhausklassen wird seit dem 1. Juli 2021 neu geregelt. so entfällt hier bei der Gebäudesanierung die Förderung der weniger effizienten EH-Klasse 115. Gleichzeitig wird die EH-Klasse 40 eingeführt, um einen Anreiz für sehr umfangreiche Sanierungen zu setzen.

Neu ist zudem, dass sowohl für den Neubau als auch für die Altbausanierung eine neue „Effizienzhaus EE"-Klasse eingeführt wird. Diese wird in solchen Gebäuden erreicht, in denen mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ist dies der Fall, kann ein zusätzlicher Kostenzuschuss in Höhe von 5 Prozent im Altbau und 2,5 Prozent im Neubau beantragt werden.

Durch die Neuerung bei den an Effizienzhausklassen und Erneuerbaren Energien orientierten Förderprogrammen werden – und das ist für elektrohandwerkliche Betriebe durchaus interessant – auch umfassende Altbausanierungen, die zum Beispiel den Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen ermöglichen, immer attraktiver. Ein gutes Argument für die Kundenberatung!

Weitere Informationen zu den seit dem 1. Juli 2021 geltenden Förderungen im Rahmen der BEG finden Sie hier.

Quelle: BAFA/ZVEH