11.03.2021

Fakten und Argumente für den Einbau von Erdungsanlagen

Anlässlich der Überarbeitung der DIN 18014 haben BDEW und ZVEH einen fachlichen Hinweis zu Erdungsanlagen für Gebäude veröffentlicht.

BDEW und ZVEH machen sich dafür stark, dass Neubauten auch künftig mit einer Erdungsanlage versehen werden.

Bild: Pixabay – SatyaPrem

In den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist die Errichtung von Erdungsanlagen in Neubauten seit vielen Jahren gefordert. Bislang sah die zugehörige Norm dazu die Installation eines Fundamenterders vor und definierte Vorgaben für dessen normgerechte Planung, Ausführung und Dokumentation.

Nach Überarbeitung der DIN 18014 lässt der im Dezember 2020 veröffentlichte Normentwurf nun jedoch auch weitere Ausführungsvarianten zu und beschreibt Kriterien, mit denen überprüft werden kann, ob diese Ausführungen dieselbe Wirksamkeit besitzen wie ein Fundamenterder. Auch die ebenfalls im Jahr 2020 geänderte DIN 18015-1 weist auf alternative Ausführungsvarianten hin.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und der ZVEH haben die Überarbeitung der DIN 18014 nun zum Anlass genommen, einen fachlichen Hinweis zu verfassen. Denn nach Ansicht beider Verbände stellen wirksame Erdungsanlagen auch in Zukunft eine Grundvoraussetzung für eine komplexere, digitale und vernetzte Elektroinstallation und damit für zukunftssicheres Bauen und Wohnen dar.

Das gemeinsame Papier beschreibt die technischen Hintergründe und zählt Argumente auf, die dafür sprechen, auch künftig Erdungsanlagen in Neubauten zu errichten. Dazu zählt nach Ansicht von BDEW und ZVEH auch, dass Maßnahmen, die nicht bereits bei Errichtung eines Gebäudes umgesetzt werden, nachträglich nur mit erheblichem finanziellem und baulichem Mehraufwand zu realisieren sind.

Das Positionspapier kann für die Kundenberatung genutzt werden und ist hier zu finden.

Quelle: ZVEH

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