Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über die Nutzung des Webseitenkonfigurators

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Anbieter des Webseitenkonfigurators ist die Arbeitsgemeinschaft Medienwerbung GmbH im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ArGe Medien im ZVEH), Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

Das Angebot des Webseitenkonfigurators richtet sich ausschließlich an Mitgliedsbetriebe der elektrohandwerklichen Organisation (Landesinnungsverbände und Innungen unter dem Dach des ZVEH) (nachfolgend „Betriebe“ genannt) zur Darstellung und Vermarktung ihrer e-handwerklichen Leistungen.

Für alle Leistungen des Anbieters gegenüber den Betrieben gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Betriebes erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

Die AGB des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Betriebes die Leistung an den Betrieb vorbehaltlos ausführt. Die AGB des Anbieters gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Betriebes, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

 

2. Vertragsschluss, Testphase und kostenpflichtige Mitgliedschaft

2.1. Der Antrag des Betriebes auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Absendung einer elektronischen Erklärung am Ende des Registrierungsprozesses für den Webseiten-Konfigurator. Diese Erklärung ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, welches der Anbieter innerhalb von 2 Wochen annehmen kann. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Antrages oder der der ersten für den Betrieb erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande.

2.2. Mit Abschluss des Vertrages erhält der Betrieb im Rahmen einer 3-monatigen Testphase die Möglichkeit, die von ihm konfigurierte Webseite zu testen. Diese Testphase dient der Erstellung und Ausprobierens der Inhalte durch den Betrieb und ist kostenfrei. Die Inhalte der konfigurierten Webseite sind während dieses Zeitraumes nur über ein Passwort auf dem System des Anbieters abrufbar und nicht unter einer vom Betrieb ausgewählten Domain öffentlich zugänglich. Etwa zwei Wochen vor Ablauf der Testphase erhält der Betrieb vom Anbieter eine Erinnerung-Email mit dem Hinweis, dass die kostenlose Testphase in Kürze auslaufen, wird verbunden mit dem Hinweis, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abzuschließen. Sofern der Betrieb innerhalb der 3-monatigen Testphase nicht erklärt, dass er die Webseite kostenpflichtig weiter nutzen möchte, wird die Webseite nicht weiter freigeschaltet und der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Testphase.

Die vom Betrieb hinterlegten Registrierungsdaten und auch die Daten seiner konfigurierte Webseite werden für weitere 6 Monate vom Anbieter gespeichert, so dass auch bis zu einem halben Jahr nach Ablauf der Testphase die deaktivierte Betriebs-Webseite sowie der Zugang auf Wunsch des Betriebs wiederhergestellt werden können. Nach Ablauf der 6 Monate werden die Registrierungsdaten und die konfigurierten Inhalte endgültig vom Anbieter gelöscht.

2.3 Sofern der Betrieb die Webseite nach der 3-monatigen Testphase weiter nutzen möchte und dies gegenüber dem Anbieter („Jetzt kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen“) erklärt, wandelt sich die kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Auch hier ist die Erklärung des Anbieters, dass er eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen will, als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu qualifizieren, welches der Anbieter bis zum Ablauf der Testphase annehmen kann. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Antrages durch den Anbieter oder der der ersten für den Betrieb erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande.

2.4 Sofern ein Betrieb keine neue Seite über den Webseitenkonfigurator erstellt, sondern einen Umzug und eine individuelle Anpassung seiner bereits bestehenden Webseite im Rahmen eines „alles inklusive Pakets“ durch den Anbieter beauftragt, wird der Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung der Beauftragung des Pakets durch den Anbieter geschlossen. Eine Registrierung für den Webseitenkonfigurator ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Regelungen dieser AGB gelten gleichwohl.

2.5 Für nähere Informationen zu den Kosten der Mitgliedschaft siehe Nr. 10 dieser AGB, für nähere Informationen zu der Vertragslaufzeit siehe Nr. 4 dieser AGB.

 

3. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

3.1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Webseiten-Konfigurators, die Bereitstellung von Internetspeicherplatz (Webspace) für die über den Webseiten-Konfigurator erstellte Internetseite des Betriebes und deren Anbindung an das Internet (Hosting) unter einer bereitgestellten Domain. Internetspeicherplatz, Hosting und Domain-Leistungen werden durch einen Drittanbieter erbracht.

3.2 Die vertraglichen Leistungen umfassen im Einzelnen:

Serverleistung:

Internet-Adressen (Domains):

 E-Mail:

Kostenlose Nutzung von Bild-, Video- und Textmaterial:

Domainumzug (externer Hoster)

Suchmaschinenoptimierung

Newsletter-Einbindung

3.3 Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Server-Provider betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Betrieb bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Anbieter bzw. dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

3.4 Der Anbieter bzw. der Server-Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Betrieb auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Anbieters zu gewährleisten, so wird der Anbieter dem Betrieb diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann der Anbieter - mit Zustimmung des Betriebes - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Betrieb zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen des Anbieters zur Folge hat. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der Leistungsbeschreibung zum Webseiten-Konfigurator als solche bezeichnet. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

3.5. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

 

4. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung

4.1. Sofern der Vertrag nicht nach der kostenlosen Testphase endet, wird er auf unbefristete Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Halbjahr (zum 30.06. bzw. zum 31.12.) schriftlich (Email oder Fax ist ausreichend) gekündigt werden.

4.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

 

 

4.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet und der Anbieter ist berechtigt, sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, zu löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

4.4 Die Kündigung zum Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

4.5. Sofern der Betrieb bereits Kosten vorausgezahlt hat, werden ihm diese in Höhe der Überzahlungen erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Dies gilt nicht für den Fall einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter, bei der dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages besitzt.

 

5. Mitwirkungspflichten des Betriebes

5.1. Der Betrieb versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten und Informationen richtig und vollständig sind. Der Betrieb hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

5.2 Der Betrieb verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Betrieb wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.Ä. den Betrieb des Servers oder das Kommunikationsnetz des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden. Der Betrieb ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Der Betrieb stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

5.3 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Anbieter oder Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf den Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Betriebes die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Anbieter wird den Betrieb über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

5.4 Gefährden oder beeinträchtigen vom Betrieb installierte Programme, Skripte o.Ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters und/oder Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter und/oder Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Betrieb über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

5.5 Durch eine Sperrung nach 5.3. bzw. 5.4 wird der Betrieb nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

5.6 Für den Zugriff auf den für den Betrieb bestimmten Speicherplatz erhält der Betrieb eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er verpflichtet sich, die Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern, geheim zu halten und den Anbieter zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

5.7 Die von dem Betrieb auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Betrieb räumt dem Anbieter und dem Provider das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Betrieb prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

5.8. Der Betrieb ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetz (TMG), vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist er alleine verantwortlich. Sofern Pflichtinformationen wie z.B. Impressum oder Datenschutzerklärung über den Webseiten-Konfigurator erstellt werden können, müssen die Angaben vom Betrieb nochmals rechtlich geprüft werden.

5.9. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Betrieb ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

 

6. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

6.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Betrieb und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

6.2. Der Betrieb ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") und des technischen Ansprechpartners ("tech-Admin") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

6.3. Der Anbieter wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Betrieb beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Betrieb und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Betrieb zugeteilt.

6.4. Der Betrieb überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Betrieb versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

6.5. Der Betrieb wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen.

6.6. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Betrieb eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Betrieb oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Betriebes auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

6.7. Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domains noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch den Anbieter verschuldet worden ist.

6.8. Der Betrieb ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

 

7. Nutzungsrechte an vom Anbieter bereitgestellten Inhalten

Der Anbieter stellt im Rahmen des Webseitenkonfigurators eigene Inhalte (Bilder und Videos aus dem Maketingpool, Textbausteine, etc.) zur Nutzung durch den Betrieb bereit. Hierfür räumt der Anbieter dem Betrieb für die Dauer des Vertrages ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, welches ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht auf Dritte übertragbar ist. Bearbeitungen dieser Inhalte sind nur soweit zulässig, wie die Inhalte vom Anbieter zur Bearbeitung (z.B. zur Individualisierung) freigegeben sind.

Die Nutzung der E-Marke, wie auch deren Kombination mit anderen graphischen oder bildlichen Darstellungen oder Wortzusätzen, müssen dabei den Vorgaben des Leitfadens zum Corporate Design (E-Handwerk: Erscheinungsbild) unter www.zveh.de/arge-medien/marketingpool.html entsprechen.

 

8. Kosten und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Höhe, der vom Betrieb an den Anbieter zu bezahlenden Kosten ergeben sich aus dem vom Betrieb gewählten Tarif. Die Kosten sind in der Leistungsübersicht aufgeführt und werden dem Betrieb vor Abschluss des Vertrages nochmals mitgeteilt.

8.2 Rechnungen werden Anfang des Kalenderjahres gestellt und sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst.

8.3 Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche genannten Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

9. Leistungsstörungen

9.1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Betriebes, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten ist der Anbieter nicht verantwortlich.

9.2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 11.

9.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

 

10. Haftung des Anbieters

10.1 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch in Bezug auf seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind und auf die der Betrieb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), sowie bei Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Betrieb es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3 Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Umstände, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

 

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei nach diesem Vertrag übermittelt werden und die die offenlegende Partei als vertraulich gekennzeichnet hat oder die nach den Umständen als vertraulich eingestuft werden müssen (insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how) vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.

11.2. Als keine vertraulichen Informationen im Sinne der vorstehenden Absätze werden solche Informationen angesehen, die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder nach Vertragsschluss von dritter Seite bekannt werden, die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach durch Dritte öffentlich bekannt werden, oder die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

 

12. Datenschutz, Aufbewahrung

12.1. Der Anbieter verpflichtet sich, die aus der Durchführung der Leistungen gewonnenen, oder von dem Auftraggeber oder aus der Sphäre des Auftraggebers stammenden personenbezogenen Daten, entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu behandeln. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter sowie von ihm beauftragte externe Dritte und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinne zur Vertraulichkeit belehren und verpflichten.

12.2. Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und entsprechend den Weisungen des Betriebs verwenden, verarbeiten und nutzen. Ein Weiterverkauf sowie jede sonstige Weitergabe der durch den Vertrag bekannt werdenden Daten an Dritte ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und mit Einwilligung des Betriebs möglich.

12.3. Der Anbieter wird alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Vertragsbeziehungen zurückgeben oder – nach Absprache mit dem Auftraggeber – die Daten löschen oder gesichert aufbewahren. Im Falle der gesicherten Aufbewahrung der Daten verständigen sich die Parteien über eine gesonderte Vergütung.

12.4 Der Anbieter wird – soweit die für den Betrieb erbrachten Leistungen absprachegemäß bei ihm verbleiben – diese über einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsende aufbewahren und verfügbar halten. Sofern der Auftragnehmer zur Löschung der Daten und Vernichtung der Unterlagen verpflichtet.

 

13. Sonstige Regelungen

13.1. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Email oder Fax ist ausreichend). Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

13.2. Der Betrieb darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen den Anbieter nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Dasselbe gilt für Regelungslücken. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die der von den Parteien wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

13.4 Im Falle von Widersprüchen zu den bereits zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträgen, haben die Regelungen dieses Vertrags Vorrang.

13.5. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

13.6. Als Gerichtsstand wird das Landgericht Frankfurt am Main als zuständiges Gericht vereinbart sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

13.7. Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

 

Stand: August 2017

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