Erdungsanlage für Gebäude

Musterschreiben Fundamenterder

In der Praxis ist es häufig so, dass ein Elektroinstallationsunternehmen zwar damit beauftragt wird, die elektrische Anlage für ein Gebäude zu errichten und die anschließende Inbetriebsetzungsanzeige an den Verteilnetzbetreiber durchzuführen. Allerdings wurde die Bodenplatte mit dem Fundamenterder schon vorher und durch ein anderes Unternehmen (Vorunternehmen, z. B. Baufirma) errichtet. Dies ist insofern von Bedeutung, als der Fundamenterder Teil der elektrischen Anlage ist, womit bei der technischen Ausführung die DIN 18014 zu beachten ist. Die Errichtung ist in der Regel in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Verteilnetzbetreibers (VNB) vorgegeben. Sie muss daher im Rahmen des Auftrages dokumentiert und später dem Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Inbetriebsetzungsanzeige bestätigt werden.

Sofern die Errichtung der Bodenplatte vom Vorunternehmen tatsächlich ordnungsgemäß dokumentiert wurde, kann das Elektroinstallationsunternehmen seine Gesamtdokumentation um diese Dokumentation ergänzen und die Inbetriebsetzungsanzeige vornehmen. Fehlt jedoch eine ordnungsgemäße Dokumentation durch den Errichter der Bodenplatte, muss das Elektroinstallationsunternehmen dem Auftraggeber und der Bauleitung dies mitteilen (Hinweispflicht für Fachunternehmen). Andernfalls kann das Elektroinstallationsunternehmen für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Zudem muss die fehlende Dokumentation dem Verteilnetzbetreiber angezeigt werden – spätestens im Rahmen der Inbetriebsetzung, besser aber so früh wie möglich.

Anwendungshilfe zu DIN 18014
Formblatt für Erdungsanlagen von Standardwohngebäuden

Für die erwähnten Hinweise können folgende Musterschreiben als Vorlage genutzt werden:

Fundamenterder Musterschreiben: Erläuterungen (PDF)
Fundamenterder Musterschreiben: VNB frühzeitige Information (Word)
Fundamenterder Musterschreiben: Auftraggeber Bauleitung (Word)
Fundamenterder Musterschreiben: VNB Information zur Inbetriebsetzung (Word)

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