Grundsätze der Zusammenarbeit

Die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk“ wurden gemeinsam vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem ZVEH erarbeitet. Sie regeln die Zusammenarbeit beider Parteien bezüglich der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung (nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV).

Die Voraussetzungen der vom Bundesinstallateurausschuss im Rahmen der „Grundsätze der Zusammenarbeit“ herausgegebenen „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ müssen von Installationsunternehmen jederzeit erfüllt werden. Die Übernahme der Richtlinie auf Landesebene muss durch die jeweiligen Landesinstallateurausschüsse erfolgen.

Grundsätze der Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk

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