Motorenverordnung

Die Europäische Union verabschiedete umfangreiche Gesetze mit dem Ziel, den Energieverbrauch und damit den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren. In der EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Energy using Products) aus dem Jahr 2005 wird unter anderem der Energieverbrauch beziehungsweise die Effizienz von Asynchronmotoren definiert. Die sogenannte Motorenverordnung von 2009 fixiert Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren und den Einsatz elektronischer Drehzahlregelungen. Seit dem 16. Juni 2011 dürfen daher nur noch Niederspannungs-Asynchron-Drehstrom-Motoren in den Markt gebracht werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen.

Die EuP-Richtlinie wurde inzwischen in allen Ländern der Europäischen Union in nationale Gesetze umgesetzt. Die IEC Norm 60034-30:2008 definiert die Wirkungsgrade und Effizienzklassen, während die Norm 60034-2-1:2007 eine neue Messmethode für die Wirkungsgradbestimmung festlegt.

Seit dem 1. Januar 2017 wird die Einhaltung der Mindestwirkungsgrade IE3 für Motorleistungen von 0,75 kW bis 375 kW gefordert oder alternativ IE2 plus Frequenzumrichter. Vorher betraf es nur Motorleistungen ab 7,5 kW.

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