Technische Regeln Elektroinstallation (TREI)

Seit der Novellierung der Handwerksordnung (Januar 2004) ist ein erweiterter Personenkreis dem Meister handwerksrechtlich gleichgestellt worden. Trotz dieser Gleichstellung ist insbesondere im Elektrotechniker-Handwerk nicht in jedem Fall davon auszugehen, dass auch immer alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.

Nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Eine Eintragung kann nur dann erfolgen, wenn ein vom ZVEH und BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) festgelegtes Mindestqualifikationsprofil erfüllt wird.

Der Nachweis einer ausreichenden Qualifikation wird erfüllt, wenn


Zum Zwecke der Vorbereitung auf den Sachkundenachweis (TREI) werden Vorbereitungslehrgänge in zertifizierten Schulungsstätten und eine entsprechende Prüfung angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Landesinnungsverbänden.

Autorisierte Schulungsstätten, die Vorbereitungslehrgänge durchführen
Verfahrensordnung TREI

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