Die Bundesinnungsverbände des Handwerks vereinen in sich sowohl die Funktion von Branchen-Fachverbänden als auch die von Arbeitgeberverbänden. Auf Seiten der Industrie sind für diese Bereiche hingegen in der Regel eigenständige Verbände zuständig.
In den Elektrohandwerken ist es vorrangig die Aufgabe der Landesinnungsverbände für ihren Bereich regionale Tarifverträge abzuschließen. Bei Themen von überregionaler Bedeutung (z. B. Mindestentgelte, betriebliche Altersvorsorge) kann jedoch auch der ZVEH auf Bundesebene tätig werden.
Der ZVEH sieht insbesondere in der Koordinierung der Tarifarbeit eine zentrale Verpflichtung seiner Aufgabe als handwerklicher Arbeitgeberverband. Er setzt sich in diesem Kontext für die Interessen und die sozialen Belange der e-handwerklichen Betriebe ein.