Betriebliche Altersvorsorge

Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) hat der Gesetzgeber seit 2002 jedem Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Damit tarifliche Entgeltansprüche für Zwecke der Altersvorsorge eingesetzt werden können, muss dies ebenfalls in einem Tarifvertrag fixiert sein. Daher hat der ZVEH 2002 auf Bundesebene den Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.

Als weitere Hilfestellung für die Mitgliedsbetriebe empfiehlt der ZVEH für die betriebliche Altersvorsorge bestimmte Durchführungswege. Von den fünf gesetzlichen Optionen bieten sich für die Bedürfnisse in elektrohandwerklichen Betrieben am ehesten die Direktversicherung, die Pensionskasse und die rückgedeckte Unterstützungskasse an. Der ZVEH spricht darüber hinaus auch Empfehlungen für bestimmte Versorgungsträger aus.

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