Arbeitsschutz & Unfallversicherung

Rechtlich gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die Grundlagen der rechtlichen Verantwortung liegen sowohl im staatlichen Arbeitsschutzrecht als auch im berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsrecht.

Die BG ETEM als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich Elektro befreit die Unternehmen von ihrer zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu ihren Aufgaben gehören die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Das Aufspüren von Gefahrpotentialen und die Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen hat daher oberste Priorität und ist im Fokus der Gremienarbeiten innerhalb der BG ETEM, in denen sich der ZVEH stark engagiert.

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