SOKA-Bau

Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke sind zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Dies ist die wichtigste Konsequenz der „Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke“, die der ZVEH als Mitglied einer Verbändeallianz Mitte Oktober 2017 mit den Bautarifvertragsparteien geschlossen hat.

Demnach dürfen elektrohandwerkliche Betriebe nicht von der SOKA-Bau in Anspruch genommen werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen die „Mitgliedschaft“: Betriebe können demnach nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied des ZVEH sind. Zum anderen geht es um die „Fachlichkeit“: Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des ZVEH oder eines seiner Mitgliedsverbände erfasst werden und überwiegend elektrohandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können. Welche elektrohandwerklichen Tätigkeiten dabei auch bauliche Nebenpflichten umfassen, ist im Anhang der Vereinbarung in einem 17-Punkte-Katalog aufgelistet.

Vorteil Innungsmitgliedschaft: Fachlichkeit wird vermutet
Wichtig: Dass die Fachlichkeit erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem ZVEH mittelbar oder unmittelbar angehörigen Innung geworden sind. Sollten sie erst später der Innung beigetreten sein, gilt zwar auch noch die Fachlichkeitsvermutung – die dann allerdings widerlegbar ist. Sofern die SOKA-Bau die Fachlichkeit bei diesen späteren Mitgliedschaften anzweifelt, trägt sie jedoch die Darlegungs- und Beweislast, dass der Betrieb mehr als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit auf bauliche Leistungen verwendet.

ZVEH-Vizepräsident Dr. Gerd Böhme begrüßt die Einigung mit den Bautarifvertragsparteien: „Damit dürften die Abgrenzungsschwierigkeiten, die uns über viele Jahre beschäftigt haben, weitestgehend ausgeräumt sein. Allen elektrohandwerklichen Betrieben, die noch nicht Mitglied einer Innung sind, ist ein baldiger Eintritt zu empfehlen, um von der neuen Vereinbarung zu profitieren.“

Auch für strittige Fälle bei der fachlichen Abgrenzung wurde eine Regelung getroffen. Im Vordergrund steht dabei der Wunsch nach einem fairen Dialog: Bevor ein Rechtsstreit begonnen wird, wollen die Verbände mit den Bautarifvertragsparteien zunächst in einem außergerichtlichen Konsultationsverfahren eine Einigung suchen.

Vereinbarung ist die Folge eines Übereinkommens vom Januar 2017
Unterzeichnet haben die Vereinbarung mit den Bautarifvertragsparteien neben dem ZVEH unter anderem auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der Bundesverband Metall (BVM), der Verband Tischler Schreiner Deutschland, der Zentralverband Raum und Ausstatter, weitere Verbände des Ausbaugewerbes und die IG Metall. Schon im Januar dieses Jahres hatten sich die genannten Unterzeichner und die Bautarifvertragsparteien verpflichtet, eine entsprechende Lösung für eine saubere fachliche Abgrenzung der tariflichen Zuständigkeiten zwischen dem Bauhauptgewerbe und anderen Gewerken zu finden. Dies ist nun gelungen.

„Dank der Vereinbarung bleiben den organisationsangehörigen Innungsfachbetrieben unberechtigte Zugriffe der SOKA-Bau künftig erspart – und den Verbänden weitere gerichtliche Auseinandersetzungen“, resümiert Dr. Böhme. „Die über Jahre andauernden Verhandlungen und die intensive politische Interessenvertretung haben sich gelohnt und münden nun in einem für alle Beteiligten fairen und transparenten Ergebnis.“

Anonymer Selbsttest
Die Mitgliedschaft in einer mittelbar im ZVEH organisierten Innung und eine fachliche Ausrichtung auf Elektro- und/oder Informationstechnik bzw. Elektromaschinenbau machen eine Zuständigkeit der SOKA Bau für Ihren Betrieb unwahrscheinlich.

Sie sind sich dennoch unsicher, ob Ihr handwerkliches Unternehmen beitragspflichtig ist? Überprüfen Sie es mit dem anonymen Selbsttest der Sozialkasse. Nach vier Schritten, in denen ihre wichtigsten Arbeitsgebiete sowie Ihre Verbandszugehörigkeit abfragt werden, zeigt Ihnen der Selbsttest an, ob die SOKA Bau für Sie zuständig ist.

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