Kooperationen und Verbändevereinbarungen

Mit Energiewende, Digitalisierung und zunehmender Sektorkopplung wächst auch die Bedeutung der vernetzten und gewerkeübergreifenden Arbeit. Denn um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, müssen alle Klimahandwerke zusammenarbeiten.

Um e-handwerkliche Betriebe bei der gewerkeübergreifenden Arbeit – etwa bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen – zu unterstützen, hat die e-handwerkliche Organisation bereits einige Verbändevereinbarungen/Kooperationen abgeschlossen.

Verbändevereinbarung ZVEH-ZVSHK

Mit der Überarbeitung der bestehenden 7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis haben die Elektro- sowie die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich gemacht und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden.

Zum Download:
Gemeinsame Verbändeerklärung
Verbändevereinbarung
Autorisierte Schulungsstätten zwischen ZVEH und ZVSHK

Verbändevereinbarung ZVEH-BIV Kälte-Klima Handwerk

Mit der Überarbeitung der bestehenden § 7a-Verbändevereinbarung haben der ZVEH und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich gemacht und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit für das Kälteanlagenbauerhandwerk, am TREI-Verfahren teilzunehmen.

Zum Download:
Gemeinsame Verbändeerklärung
 

Branchenvereinbarung mit ZVEH-BG ETEM und ZVDH-BG BAU

Diese Vereinbarung beschreibt Anforderungen an die Betriebe des ZVEH und des ZVDH um Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu minimieren, beziehungsweise auszuschließen. In einer Arbeitsanweisung werden elektrotechnische Arbeiten beschrieben, die von einer entsprechenden elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden können, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.

Zum Download:
Gemeinsame Verbändevereinbarung
Muster BA Gerüstnutzung
Muster Arbeitsanweisung
Schulungsinhalte PV-Anlagen

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten? Schreiben Sie uns: zveh@zveh.de oder rufen Sie uns an: 069 247747-0