Um Überlastungen im Stromnetz aufgrund des Zubaus von Wärmepupen, Ladeeinrichtungen und Speichern entgegenzuwirken, wird in § 14a EnWG die Steuerung dieser Verbraucher (steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) neu geregelt. Verteilnetzbetreiber können bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte temporär dimmen.
Anforderungen an das Handwerk werden in einem Hinweis beschrieben. Dieser Hinweis beschränkt sich auf Fälle in einem Einfamilienhaus und dem Betrieb mit einem Zähler und bildet den aktuellen Sachstand ab und ist keine rechtliche Grundlage. Eine Haftung durch den ZVEH ist ausgeschlossen.