Mit der Verleihung des Titels „E-Meister/-in des Jahres“ möchten die E-Handwerke auf die Bedeutung des Meisters hinweisen und den Nachwuchs für die hochkarätige Fortbildung begeistern. Gesucht sind nun Mitarbeiter/-innen, die „ihre(n“) Meister/-in vorschlagen. Verliehen wird der Preis bei den „Deutschen Meisterschaften der E-Handwerke“ im November 2023.
Frankfurt am Main, 04.05.2023: Der Meister-Titel ist in den E-Handwerken ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum eigenen Betrieb. Für viele Gesellen eröffnen sich dadurch zudem weitere Karrierechancen, denn Meister/-innen sind Vorbilder für den e-handwerklichen Nachwuchs und tragen im Berufsalltag Verantwortung. Und sie gewinnen, nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs, weiter an Bedeutung.
Um zu zeigen, wie wertvoll eine solch hochwertige Weiterbildung sein kann, verleihen die E-Handwerke im Rahmen der „Deutschen Meisterschaften der E-Handwerke“, die jedes Jahr im November in Oldenburg stattfinden, erstmals den Titel „E-Meister/-in des Jahres“. Erstmals vergeben wird der Preis im Rahmen der Deutschen Meisterschaften der E-Handwerke am 18. November 2023 in Oldenburg.
Meister/-in vorschlagen
Und nun sind Auszubildende, Gesellen/-innen und Kollegen/-innen aus den Innungsbetrieben der E-Handwerke gefragt: Sie haben die Möglichkeit, „ihre(n)“ Meister/-in vorzuschlagen. Voraussetzung ist ein Meister-Titel in einem der E-Handwerksberufe. Zudem sollte derjenige, für den ein Bewerbungsvorschlag eingereicht wird, in einem Elektro-Innungsfachbetrieb arbeiten. Vorschläge können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Und so geht‘s
Die erste Phase ist mit der Anmeldung geschafft. Über das Bewerbungsformular auf www.zveh.de/e-meister können auch Fotos eingereicht werden. Zudem sollte kurz begründet werden, warum der vorgeschlagene Kandidat für den „E-Meister/-in des Jahres“ prädestiniert ist. Eine Fachjury wählt dann in einem nächsten Schritt aus allen Einreichungen die Finalisten aus. Der/die Sieger/-in wird schließlich über ein Publikumsvoting bestimmt und erhält neben dem Titel „E-Meister/-in des Jahres“ einen attraktiven Gewinn. Auch die Person, von der der Vorschlag stammt, sowie der zugehörige Betrieb erhalten Gewinne.
Informationen zum/zur „E-Meister/-in des Jahres“ sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.zveh.de/e-meister
Zum Download:
Pressemitteilung
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