Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Seit einigen Jahren verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr intelligente Messsysteme (Smart Meter) in den Markt zu bringen. Anlass hierfür ist eine europäische Vorgabe, nach der die Transparenz über Energieverbräuche erhöht werden soll. Der Versuch einer Liberalisierung des Messmarktes brachte nicht den gewünschten Erfolg. Daher hat die Bundesregierung im August 2016 über das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nun im Wesentlichen einen Roll-out-Plan für intelligente Zähler und intelligente Messsysteme vorgegeben.

Nach diesem Gesetz sollen von 2017 bis Ende 2032 gestaffelt nach verschiedenen Klassen von Verbrauchern, aber auch Erzeugungsanlagen, intelligente Messsysteme und intelligente Stromzähler eingebaut werden. Eine technische Richtlinie definiert dazu hohe Schutzanforderungen. Die Infrastruktur soll neben einer höheren Transparenz beim Energieverbrauch auch netzdienliche und marktorientierte Energiesteuerungsfunktionalitäten sowie weitere Mehrwertdienste ermöglichen.

Die Installation und Einbindung von Smart Metern in ein intelligentes Stromnetz gehört zu den wichtigen Geschäftsfeldern der e-handwerklichen Fachbetriebe.

Messstellenbetriebsgesetz
ZVEH-Pressemitteilung vom 24.06.2016
ZVEH-FAQ zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

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