Kampf um Meistervorbehalt

Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist ein vorbildliches System, das jungen Menschen den Übergang von der Schulausbildung in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Für die Wirtschaft wird über die duale Berufsausbildung qualifizierter Fachkräftenachwuchs sichergestellt. Im Handwerksbereich existiert für sicherheitsrelevante Tätigkeiten zudem der Meistervorbehalt. Nur mit Meisterbrief oder einer meistergleichen Qualifikation dürfen auch elektrotechnische, informationstechnische oder elektromaschinenbauliche Leistungen angeboten werden.

Die EU-Kommission verfolgt seit einiger Zeit jedoch Deregulierungspläne, die auch das duale Ausbildungssystem und den Meistervorbehalt in Frage stellen. Über diese Initiative soll insbesondere in den südlichen Mitgliedsstaaten eine wirtschaftliche Belebung herbeigeführt werden.

Leider verkennt die Kommission dabei zwei wichtige Aspekte. In Deutschland sichert gerade der Meistervorbehalt über die fachliche Qualifikation der Ausbilder den hohen Standard bei der Berufsbildung in den Betrieben. Die Handwerksnovelle aus dem Jahr 2004 hat gezeigt, dass in den deregulierten Berufen die Ausbildungsleistung dramatisch einbricht.

Außerdem dienen das duale Ausbildungssystem und der Meistervorbehalt durch ihre hohen Qualitätsstandards dem Verbraucherschutz. Sie stützen zudem die Wirtschaftsleistung. Dies zeigen nicht zuletzt die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland und die starke Wirtschaftskraft der kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen.

Der ZVEH setzt sich weiterhin intensiv für den Erhalt des Meistervorbehalts ein.

Nach einer Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrats in Brüssel scheinen die Diskussionen eine gute Wendung zu nehmen: Die bewährten Strukturen des dualen Ausbildungssystems und des Meistervorbehalts werden vorerst nicht weiter in Frage gestellt (siehe auch ZDH-Rundschreiben vom 30. Mai 2017).

ZDH-Rundschreiben vom 30.05.2017

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